Keine Telefonsperre bei nicht bezahlter Rechnung für Sonderdienste
Mit der gängigen Praxis vieler Telefonfirmen einfach den Festnetzanschluss zu sperren, wenn die offene Rechnung nur “teilbezahlt” war, war das Landgericht München I überhaupt nicht einverstanden.
Es entschied:
Die Telefonfirma Telefónica Germany durfte weder mit einer Sperre drohen noch sie wahrmachen, ohne die Forderung zu beweisen. Es müsse vermieden werden, dass Verbraucher unberechtigte Beträge bezahlen, weil ihnen sonst eine Sperre droht (Az. 37 O 21210/11).
Somit dab das Landgericht München I einer Hamburgerin Recht, die in ihrer Telefonrechnung rund 163 Euro für Sondernummern und Servicedienste fand.
Die Kundin gab an, dass sie diese nie vereinbart und nie genutzt hatte.
Sie hatte deshalb die falschen Posten abgezogen und nur den Restbetrag überwiesen.
Quelle: Stiftung Test