Kinderschutz tut Not: Ärzte unterstützen rasch und kompetent
Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) und die Landesvertretung Niedersachsen der Techniker Krankenkasse präsentierten gestern im Ärztehaus Hannover den bundesweit ersten digitalen „Ärztlichen Leitfaden Kinderschutz“.
Das gemeinsam mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration, dem Deutschen Kinderschutzbund, der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen, der Landesvereinigung für Gesundheit und der Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) initiierte Präventionsprojekt soll einer verbesserten und beschleunigten Zusammenarbeit aller Beteiligten dienen, um betroffenen Kindern rascher zu helfen und Täter schneller zu fassen.
„Bei der Kindesmisshandlung ist eine schnelle und sichere Diagnose von herausragender präventiver und teilweise lebensrettender Bedeutung, denn die Wiederholungsgefahr ist groß und die Gewalt nimmt an Intensität meist zu. Die Interpretation der Befunde bei entsprechenden Verdachtsfällen erfordert ein spezialisiertes Fachwissen mit Kenntnissen der gebotenen Untersuchungstechniken, Normvarianten, Differentialdiagnosen und Heilungsverläufen.
Die psychischen, sozialen und kognitiven Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern, ihre Chancen zur Teilnahme an der Gesellschaft und nicht zuletzt ihr Verhältnis zu Gewalt und Konflikten hängen entscheidend davon ab, wie sie heranwachsen.
Opfer von Gewalt und Vernachlässigung zu werden, kann die Entwicklung von Mädchen und Jungen stark beeinträchtigen. Das gilt vor allem, wenn die Gewalt innerhalb der Familie ausgeübt und wenn sie nicht oder erst spät entdeckt wird.
Kinder – und Jugendliche – sind angewiesen auf die Hilfe von Außenstehenden, ganz besonders auf die professionelle Aufmerksamkeit und Verantwortung von Fachkräften, die mit Kindern und ihren Familien arbeiten und Problemsituationen frühzeitig erkennen können.
Denn frühe und sachgerechte Hilfen für Kinder – das bedeutet in der Regel auch: Hilfen für ihre Eltern – können nicht nur kurzfristig Gewalt beenden oder verhindern, sondern auch langfristig Entwicklungsstörungen vermeiden.
„Um den Folgen von Misshandlung vorzubeugen, ist es wichtig, dass Anzeichen von Gewalt frühzeitig erkannt und Angebote von Hilfen eingeleitet werden. Die Förderung und Vernetzung der Zusammenarbeit aller Berufsgruppen, die sich für das Wohl der Kinder einsetzen, ist hier von großer Bedeutung. Vor allem Ärzte, Erzieher, Lehrer, alle die häufig mit Kindern und den Familien in Kontakt treten, müssen sensibilisiert werden.
Häufig sind die verschiedenen Erscheinungsformen von Gewalt nicht auf den ersten Blick erkennbar. In diesem Sinne ist es notwendig gemeinsam zu handeln, um Problemsituationen frühestmöglich zu erkennen und rechtzeitig aktiv zu werden. Mit dem bundesweit ersten digitalen ‚Ärztlichen Leitfaden Kinderschutz’ wollen wir dazu beitragen”, erklärt Dr. Sabine Voermans, Leiterin der TK-Landesvertretung Niedersachsen.
„Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter:
Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch. Bei ersten Anzeichen ist es wichtig, umsichtig und schnell, aber auch sensibel zu reagieren, um noch schlimmeres zu verhindern.
Seit Oktober 2010 bietet das Institut für Rechtsmedizin der MHH mit dem ,Projekt Kinderschutz’ – auch unabhängig von einer Strafanzeige – eine solche qualifizierte Untersuchung und Diagnostik an“, ergänzt Professor Dr. med. Anette Solveig Debertin vom Institut für Rechtsmedizin der MHH.
„Ärztinnen und Ärzte haben im Kinderschutz eine Schlüsselrolle.
Bei Eltern genießen sie in der Regel großes Vertrauen, aus dieser Position heraus können Ärzte Mütter und Väter in Problemsituationen zu Verhaltensänderungen motivieren, auf die Hilfeangebote vor Ort hinweisen und bei Bedarf zu Beratungsstellen und Jugendämtern vermitteln“, sagt Andrea Buskotte, Referentin für Gewaltprävention bei der Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen.
Der Leitfaden ist hinter dem Button „Ärztlicher Leitfaden Kinderschutz“ links oben auf der Internetseite des kinderschutz-
Er kann abschnittsweise ausgedruckt werden.
Die eigens eingerichtete Adresse aerztlicher-leitfaden-