Kino.to: Wenn Abmahnungen nach hinten los gehen könnten
Wir berichteten am 16.6.2011 über eine Abmahnung an das sächsische Staatsministerium als Dienstherr der Kriminalpolizei Sachsen.
Das hat die Anwaltskanzlei Philipp Obladen und Robert Gäßler anscheinend zum Anlass genommen, das Land Sachsen publikumswirksam anwaltlich abzumahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern.
Im Abmahnschreiben wird behauptet, dass es einen Verstoß gegen das Telemediengesetz darstelle, dass das Land Sachsen als Diensteanbieter in Bezug auf die Seite kino.to dort kein Impressum bereithalte.
Die Betreiber eines anderen Forums räumen den Zweck der Abmahnung auch freimütig ein:
“Die M. Babilinski & W. Hempe GbR aus Husum betreibt das Online-Kulturmagazin Cineastentreff.de, das schwerpunktmäßig über Filme und Kinofilme berichtet und somit Mitbewerber von kino.to ist. „Wir wollen klarstellen, dass wir kino.to nicht gutheißen und die Schließung der Seite begrüßen“, sagt Michael Babilinski. „Die massenhafte Verbreitung von Raubkopien ist sehr problematisch, das Urheberrecht muss respektiert werden.“ Die Abmahnung richte sich gegen die jetzigen Betreiber des Angebots – offenbar seien nicht mal Behörden in der Lage, die „schwammige und völlig unklaren gesetzlichen Regelungen“ des Telemediengesetzes in Bezug auf die Impressumspflicht einzuhalten. „Neben der Beseitigung des Rechtsverstoßes wollen wir zu dieser Problematik eine Diskussion anregen“, so Babilinski weiter. „Es muss hier dringend Rechtssicherheit geschaffen werden.“