Knöllchen ohne Grenzen


Wer beim Falschparken oder zu schnellem Fahren im Ausland erwischt wird, kann sich ab November dem dort verhängten Knöllchen bei einem Betrag über 70 Euro nicht länger entziehen. Das Geld der in Deutschland lebenden Bürger soll dann von den heimischen Behörden konsequent eingetrieben werden.
Das gilt aber nur, wenn der Strafzettel in deutscher Sprache geschrieben ist, schließlich muss der vermeintliche Verkehrssünder auch verstehen können, was ihm vorgeworfen wird. Die in einigen europäischen Ländern übliche Halterhaftung – das heißt, der Fahrzeughalter muss zahlen , egal wer gefahren ist – gilt in Deutschland aber nach wie vor nicht.
Wer nicht gefahren ist, braucht in Deutschland keine Strafverfolgung zu befürchten. Es kann aber passieren, dass man während der nächsten Urlaubsreise im betreffenden Land bei einer Verkehrskontrolle erkannt wird – und dann die dort rechtsgültige Strafe nachzahlen muss.