Kölner Raubkopierer soll 4.800 Euro für Top-100-Charts zahlen

Der Griff in den Briefkasten endet für zahlreiche Internetnutzer oft mit einem Schock.
Große Anwaltskanzleien mahnen seit längerem im großen Stil wegen Urheberechtsverletzungen und illegalen Downloads ab. Und die Forderungen sind heftig.
In einem aktuellen Fall muss ein Kölner nun 4800 Euro zahlen, weil er die Top-100-Charts runtergeladen hat.
Allerdings sollten sich auch diejenigen juristisch beraten lassen, die sich keiner Schuld bewusst sind.
Quelle: welt.de