Kostenfallen beim Online- Urlaubbuchen?
Es soll der Traumurlaub der Jahres werden und endet mit Mahngebüren, Geldsorgen und Frust. Leider sind bei manchen Reiseanbietern die einzelnen Buchungsschritte lang und kompliziert.
Wichtig ist jedoch, dass Sie in jedem Schritt eindeutig erkennen, an welcher Stelle Sie sich gerade befinden und wozu dieser Schritt erforderlich ist. Abgeschlossen wird eine jede Buchung mit einer Buchungsbestätigung, die Sie per E-Mail erhalten.
In dieser müssen zudem alle Reisedaten sowie der Reisepreis enthalten sein. Wenn Sie bei einer Online- Buchung etwas falsch gemacht haben, kommen häufig mit horrende Storno- Gebühren auf Sie zu.
Die Verbraucherzentrale und Trusted Shops geben Ihnen 12 Tipps wie Sie Ihren Urlaub sicher buchen, und worauf Sie achten müssen.
Den Last Minute Urlaub oder die Pauschalreise über das Internet zu buchen, wird immer beliebter. Bequem vom Sofa aus, kann man gedanklich in fremde Welten tauchen und sich so seine Reise zusammen stellen. Doch nicht selten wird der Traumurlaub zum Albtraum, weil man an einen unseriösen Online-Reiseanbieter geraten ist.
1. Prüfen Sie, ob der Anbieter deutlich gekennzeichnet ist.
Anbieter von Reiseleistungen sind etwa Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Eigentümer von Unterkünften oder auch Reisevermittler. Zusätzlich bei Reisevermittler: vollständige Daten des Unternehmens, das die jeweilige Leistung erbringt.
Die Angaben sollten leicht auf der Internetseite zu finden, gut lesbar und ausdruckbar sein.
2. Vergewissern Sie sich, wer die Leistung erbringt und dafür haftet.
Für Sie als Kunde ist es nicht nur wichtig zu wissen, wer die Reiseleistung tatsächlich erbringt, sondern auch wer bei eventuellen Mängeln haftet. Zum einen ist diese Information wichtig, falls Sie Fragen oder Reklamationen haben. Zum anderen kann es unter Umständen schwierig werden, Ansprüche durchzusetzen, wenn der Vertragspartner im Ausland ansässig ist.
Recht im Ausland durchzusetzen, ist wesentlich schwieriger, aufwändiger und teurer als im Inland und lohnt sich wegen mangelhafter Reiseleistungen in der Regel nicht. Ist der Anbieter des Ferienhauses jedoch ein Reiseveranstalter in Deutschland, wird er der Vertragspartner – mit allen Rechten und Pflichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob er sich als ‘Vermittler’ bezeichnet.”
3. Achten Sie auf verständliche Buchungsabläufe. Quelle und alle Tipps bei: Trusted Shops