Kriminalpolizei Sachsen wurde wegen “Kino.to” von Rechtsanwälten abgemahnt
Dumm gelaufen: So könnte man bei der Kriminalpolizei oder bei dem sächsischen Staatsministerium des Inneren sagen, aber offenbar wurde nach der Razzia gegen die Betreiber von Kino.to und der Beschlagnahme der Domain eindeutig gegen § 2 Nr. 1 des Telemediengesetzes verstoßen.
Es fehlt schlicht und einfach ein Ansprechpartner oder ein rechtsgültiges Impressum.
Da nach der Enteignung der Domain “kino.to” durch die federführende Staatsanwaltschaft, bzw. das sächsische Staatsministerium nun der Dienstherr der Kriminalpolizei Sachsen für den Inhalt der Webseite kino.to verantwortlich ist, sollten diese auch den im Telemediengesetz vorgeschriebenen Informationspflichten nachkommen!
Da wir dem sächsischen Staatsministerium keine Unwissenheit unterstellen möchten, wird anzunehmen sein, dass die Abmahnung der Rechtsanwälte Philipp Obladen und Robert Gäßler erfolgreich sein wird.
Quelle: Tutsi