Landesheimgesetz:Sind Demenzkranke benachteiligt?

Jeder Vierte über 85 Jahre und sogar jeder Dritte über 90 Jahre leidet bereits unter Demenz. Experten erwarten, dass sich die Zahl der Demenzkranken von heute 1,2 Millionen bis zum Jahr 2050 verdoppelt.
Pflegeheime sind nicht in jedem Fall die beste Unterbringung von Menschen mit Demenz.
Vielmehr belegen Studien, dass eine familienähnliche Unterbringung in kleineren Wohngruppen vielfach besser geeignet ist als eine stationäre Unterbringung im Heim. Auch das Kuratorium Deutsche Altershilfe beschreibt stadtteilnahe Wohngruppen als wünschenswerte Wohnform im Alter.
In Niedersachsen werden derzeit so gut wie keine ambulanten Pflegewohngemeinschaften neu eingerichtet. Das liegt am Niedersächsischen Landesheimgesetz, das mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP im Landtag verabschiedet wurde und seit 2011 in Kraft ist.
In Niedersachsen gibt es Streit darüber, ob Demenzkranke, die in ihrem Wissen, Verstehen und Denken beeinträchtigt sind, überhaupt selbst bestimmen können, also in Wohngemeinschaften leben können. Das Niedersächsische Landesheimgesetz ist nicht präzise genug, um ambulante Pflegewohngemeinschaften zu unterstützen.
Sehen Sie sich dazu folgenden Film vom NDR an.