Landgericht Düsseldorf: Ein Lichblick für Euroweb Kunden
Es gibt Hoffnung für gebeutelte Kunden der Firma Euroweb. Das Landgericht Düsseldorf geht zwar nach wie vor von einem wirksamen Vertrag über eine Internetpräsenz aus, es bestätigt aber auch ein jederzeitiges Kündigungsrecht der Euroweb-Kunden.
Euroweb muss sich den Kostenvorteil dafür anrechnen lassen, dass der Kunde nicht mehr betreut werden muss. Um diese zu ermitteln, muss der Anbieter im Prinzip seine gesamte Kostenstruktur aufschlüsseln.
Das hat Euroweb vor dem Landgericht Düsseldorf auch versucht. Die Firma lieferte jede Menge Zahlen. So bezifferte sie die “Vertriebskosten” auf 1980 Euro. Das dürfte in etwa der Betrag sein, den der Euroweb-Vertreter als Provision erhält.
Das Webdesign habe 1874 Euro gekostet, hinzu kommen Kleckerbeträge fürs Einrichten, Registrieren und die Verwaltung der Domain.
Das Landgericht Düsseldorf nimmt die Zahlen zwar zur Kenntnis, kann aber wenig mit ihnen anfangen. Euroweb habe nicht ausreichend erklärt, aus welchen tatsächlichen Kostenpositionen sich die einzelnen Beträge zusammensetzen. Die Richter fordern eine konkrete und im Detail nachvollziehbare Kostenaufstellung für den Einzelfall. Eurowebs pauschale Zahlen akzeptierten sie deshalb nicht.
Tenor:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Quelle: Lawblog