Landgericht Frankfurt: Keine Kosten für unverlangten Kontoauzug
Das entschieden die Richter nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die Deutsche Bank. Sie schickt ihren Kunden – entsprechend ihrer Geschäftsbedingungen – der Bank den Kontoauszug per Post zu, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen.
Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen. Ähnliche Gebührenklauseln für die sogenannten Zwangskontoauszüge verwenden zahlreiche andere Banken und Sparkassen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte das Entgelt als unzulässig kritisiert.
Eine Bank ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung.
Für die Erfüllung dieser Pflicht darf kein Entgelt erhoben werden. Dies ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt.
Eine solche Ausnahme hat das Landgericht Frankfurt im Fall der Deutschen Bank verneint. Wenn der Kunde die Kontoauszüge nicht abhole, verlange er damit nicht deren Zusendung. Es stehe im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.
Das Urteil hat keine unmittelbare Auswirkung auf Kunden anderer Banken. Urteil des LG Frankfurt/Main vom 8.04.2011 (2-25 O 260/10)
Quelle Verbraucherzentrale