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Home›Konsumentenschutz›Allgemein›Landgericht Köln – Einstweilige Verfügung: Lotto – Spielverbot für Hartz IV Empfänger

Landgericht Köln – Einstweilige Verfügung: Lotto – Spielverbot für Hartz IV Empfänger

10. 03. 2011

Man kann es ruhig glauben, auch wenn es absurd klingen mag: Hartz IV-Empfänger ( ALG 2 ) dürfen ab sofort kein Lotto spielen.

Das Landgericht Köln hat es “Westlotto” untersagt, Spielscheine oder Rubbellose an Empfänger von Sozialleistungen abzugeben.

Konkret wird Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose an Personen zu verkaufen, die…

„Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind“.

In der Lotto-Zentrale zeigte man sich schockiert:

„Wir werden diese Entscheidung selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an“,

sagte Lotto-Sprecher Axel Weber.

Wie das vom Gericht verhängte Spielverbot für Langzeitarbeitslose bis dahin in der Praxis überprüft werden soll, ist unklar.

„Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist. Und wir können ja auch kaum zu unseren Kunden sagen, zeigen Sie uns mal bitte Ihren Hartz-IV-Bescheid, dann dürfen Sie nicht spielen.“

So Axel Weber

Quelle: Westdeutsche Zeitung

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