Lauschangriff: Polizei hört immer mehr Handys und Festnetztelefone ab
Im Jahr 2008 haben Richter 13 949 Anordnungen zum Abhören von Telefonen unterschrieben und 2514 bestehende Anordnungen verlängert.
Das geht aus einer Statistik des Bundesamts für Justiz in Bonn hervor. Wieviele Menschen von den Maßnahmen betroffen waren, ist der Aufstellung nicht zu entnehmen, denn »eine einzige richterliche Anordnung kann das Abhören von Telefonen mehrerer Tatverdächtiger umfassen«, sagte gestern ein Sprecher des Bundesjustizministeriums in Berlin.
Überwacht wurden im vergangenen Jahr 13 838 Handys, 3821 Festnetztelefone und 661 Anschlüsse, bei denen über das Internet telefoniert wird (»Voice over IP«). In den Ermittlungsverfahren, in denen Polizisten und Staatsanwälte die Erlaubnis zum Abhören beantragt hatten, ging es vor allem um Drogenkriminalität (5498 Fälle), Bandendiebstahl (765), Bildung terroristischer Vereinigungen (628) Raub und Erpressung (561) sowie Mord und Totschlag (519). Am intensivsten nutzte Bayern die Möglichkeit, wo in 1023 Verfahren abgehört wurde. Für das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen weist die Statistik 578 Verfahren aus. Bundesweit wurden in weniger als einem Prozent der sechs Millionen Ermittlungsverfahren Telefone abgehört.
Zum ersten Mal hat das Bundesamt für Justiz Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht, die 2008 in Deutschland eingeführt wurde.
Danach müssen die Telekommunikationsunternehmen die Daten von Telefon- und Internetverbindungen (Nummern, Uhrzeiten, Handystandort) für ein halbes Jahr speichern. 13 462 Mal haben Ermittler die Möglichkeit genutzt und die Daten mit richterlicher Genehmigung bei Telefongesellschaften abgefragt.
Quelle : westfalenblatt