Leiharbeit wird durch den beschlossenen Mindestlohn „attraktiver“
Es scheint auf den ersten Blick so. So soll es nun ab 1. Januar 2012 für die Branche “Leiharbeit” erstmalig einen gesetzlichen Mindestlohn geben!
So wird der Mindestlohn mit 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten vom 1. Januar 2012 an festgelegt.
Diese sollen ab 1. Nov. 2012 auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten steigen.
Die Höhe der nunmehr festgelegten Mindestlöhne bewahrt niemanden vor Armut.
Die Diskussion „gleiche Arbeit für gleiches Geld“ wird damit nicht vom Tisch gefegt, landet aber in einer hinteren Ecke.
Auf der Strecke bleiben ordentliche Löhne für ordentlich arbeitende Menschen. Die Armutsfalle wird den „Profiterbringern“ nicht erspart und ihre Altersarmut ist für die Mehrheit von ihnen wahrscheinlich.
Leiharbeit ist und bleibt was sie ist, „die Hure des Arbeitsmarktes“ ohne wenn und aber.
Quelle: duckhome