LG Berlin: Betreiber offener WLANs zahlen keinen Schadensersatz

Ein erst jetzt veröffentlichter Beschluss des LG Berlin (Az. 16 O 433/10) zu einem Urteil von Anfang März 2011 macht einen WLAN-Betreiber zwar zum »Störer«, wenn das Netz nicht ausreichend gesichert ist, doch dieser macht sich trotzdem nicht schadensersatzpflichtig für das, was Dritte über seinen Internet-Zugang tun.
Das Landgericht Berlin stellte in der Begründung fest, durch das offenen WLAN macht sich der Anschluss-Inhaber zwar haftbar – deshalb müsse er auch die Anwaltskosten bezahlen. Für den Schaden selbst könne er aber nicht verantwortlich gemacht werden, denn es handle sich nicht um eine mutwillige Freigabe des Netzes für Straftaten.
Den Schadensersatzanspruch sah das Gericht als unbegründet an.
Quelle: itespresso