LG Köln hat Tippverbot für Hartz-IV-Empfänger bestätigt
Wir berichteten am 10.3.2011 über das Lottospielverbot für Harz IV Empfänger. Nun hat das Landgericht Köln hat das von ihm erlassene Wettverbot für Hartz-IV-Empfänger vorerst bekräftigt.
Der von WestLotto angestrebten Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen die Annahme von Sportwetten von Hartz-IV-Empfängern folgte die Kammer in der mündlichen Verhandlung nicht.
Das Urteil soll am 5. Mai verkündet werden. Ein Sprecher von WestLotto kündigte bereits Berufung an, falls das Urteil nicht im Sinne des Wettanbieters ausfallen sollte.
Vertreter von WestLotto äußerten sich enttäuscht über den Verlauf der mündlichen Verhandlung. Ihrer Auffassung zufolge gehe die einstweilige Verfügung des Gerichts über das gesetzliche Ziel hinaus. Eine willkürliche Teilnahmeverweigerung durch das Personal der Annahmestellen widerspreche dem Persönlichkeitsschutz der Spielteilnehmer.
Quelle: Der Westen