LG München I:GEMA-Sperrhinweis auf YouTube ist rechtswidrig
Wenn man in Deutschland auf YouTube nach einem Musikvideo oder einem Film sucht, kann es vorkommen, dass man auf folgenden Hinweis stößt:
„Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“
Gegen diesen Hinweis an Nutzer hat die GEMA, die die Urheberrechte von mehr als 68.000 Mitgliedern (Komponisten, Textdichter und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt vertritt, vor dem Landgericht München I gegen YouTube auf Unterlassung geklagt und mit Urteil vom 25.2.2014 Recht bekommen.
Das Landericht München I meint in der Begründung: diese oder ähnliche von YouTube verwendeten Sperrtafel-Texte eine…
„absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA“. Durch die Verwendung der Sperrtafeln würde die GEMA herabgewürdigt und angeschwärzt. Der Text erwecke bei den Nutzern den falschen Eindruck, die GEMA sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich, obwohl YouTube die Sperrungen selbst vornimmt”.
In der Vergangenheit war durch die Sperrtafeln in der Öffentlichkeit immer wieder der falsche Eindruck entstanden, die GEMA sperre Videos auf YouTube. Jüngstes Beispiel war eine Schlagzeile auf bild.de, wonach die GEMA den Live-Stream vom Maidan in Kiew gesperrt habe. Tatsächlich hatte YouTube aus eigener Initiative den Stream unter Verwendung der Sperrtafel unterbrochen. Bild hat inzwischen eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: gema.de