Mario Barth verliert Rechtssteit vor dem LG Düsseldorf
Niemand muss Mario Barth lustig finden- ausser er sich selbst vielleicht und sein- nehmen wir mal an- gut verdienender Markenrecht Anwalt. Im Januar dieses Jahres hat Barth sich mit “Nichts reimt sich auf USCHI” ja schon mal heftig reingeritten, und nun ist Barth erneut in Sachen Markenrechte auf die Nase gefallen.
Den Slogan “Nicht quatschen, MACHEN” wollte Mario Barth für sich beanspruchen. Ist damit aber vor dem Landgericht Düsseldorf aber auf die Nase gefallen.
Das Landgericht ist in seiner Begründung der Meinung:
…dem reinen Wortzeichen “Nicht quatschen, MACHEN” kommt als zum Allgemeingut gehörende Lebensweisheit keine wettbewerbliche Eigenart zu.
Der Slogan ist – wie die Beklagten zu Recht einwenden – auch schon vor der Verwendung des Klägers im Rahmen seines Bühnenprogramms von Dritten auch in der Öffentlichkeit als allgemeine Lebensweisheit verwendet worden, so z.B. in der Dialektform “Nit quake – make” auf Wahlplakaten sowie als Motto der Düsseldorfer Karnevalssession 2005/2006.
Insoweit unterscheidet sich der hier streitgegenständliche Slogan auch von den übrigen, von dem Kläger aufgezählten Slogans anderer Comedians, wie z.B. “Es gibt Reis, Baby” (Helge Schneider), “Die Ente bleibt draußen” (Loriot) oder “Nicht jeder Prinz kommt uff’m Pferd” (Cindy aus Marzahn).
Ungeachtet der Frage, ob diese Slogans über wettbewerbliehe Eigenart verfügen – worüber im Rahmen dieses Rechtsstreits nicht zu entscheiden ist – handelt es sich bei diesen Sprüchen jedoch anders als bei dem Slogan “Nicht quatschen, MACHEN” ersichtlich nicht um allgemeine Lebensweisheiten, die schon vor Verwendung durch die jeweiligen Comedians zum allgemeinen Sprachgebrauch gehörten.
Quelle: Internet-law