Markenfirmen kassieren bei privaten Internet-Verkäufen Anwaltsgebühren ab

Wer im Internet Markenware verkauft, muss mit Post vom Hersteller rechnen. Immer wieder betätigen sich Markenfirmen als Testkäufer. Es folgen eine Abmahnung und die Forderung nach Kostenersatz für die Anwaltsgebühren. Behauptet werden Verstöße gegen Marken- und Urheberrecht beim Internet-Verkauf.