Beschwerde-Portale
Meckern im Internet ist heikel
Sich über einen schlechten Arzt beschweren, vor einem pfuschenden Handwerker warnen?- und dabei möglichst viele Personen erreichen? Was bietet sich da eher an, als dies im Internet kundzutun. Das Internet lädt Nutzer förmlich dazu ein, dem eigenen Ärger freien Lauf zu lassen. Doch das kann unter Umständen böse ins Auge gehen.
Mittlerweile gibt es für jede Fachrichtung eigene Bewertungsportale. Ärzte werden bspw. auf Jameda und Sanego bewertet, Restaurants und Handwerker gerne auf Yelp, Arbeitgeber auf kununu, Hotels auf Holidaycheck, Onlineshops auf eBay, Amazon und Trusted Shops oder ekomi. Sie sollten aber bei aller Kritik nicht vergessen, dass Ihre Meinung auch vom Kritisierten gelesen wird- und rechtliche Folgen haben kann.
Viele Internetnutzer bemühen eine Suchmaschine bevor sie sich auf einen Dienstleister festlegen
Die Unternehmer wissen sehr gut, wie entscheidend positive und negative Einträge in der Trefferliste von Internetsuchmaschinen für ihr Geschäft sind. Entsprechend empfindlich reagieren sie auf schlechte Kritik in Gästebüchern, Foren und sozial Networks wie Facebook und versuchen, sich mit rechtlichen Schritten gegen Anschuldigungen zu wehren. Unternehmen können schnell von unwahren Behauptungen betroffen sein- gerade wenn es um Testurteile bei Warentests oder Dienstleistungstests geht kann dies ganz erhebliche Auswirkungen auf Umsatz und die betriebliche Zukunft haben.
Behauptungen müssen beweisbar sein
Wenn Sie Kritik üben, sollten Sie daher folgende Grundsätze beachten: Über “wahre” Tatsachen zu berichten, ist in aller Regel erlaubt, auch wenn diese Tatsachen für den Betroffenen negativ sind. Im Streitfall müssen Sie aber in der Lage sein, die Wahrheit Ihrer Behauptungen zu beweisen, indem Sie entsprechende Unterlagen, E-Mails oder ähnliche Beweismittel vorlegen und Zeugen nennen, welche die Richtigkeit der von Ihnen behaupteten Vorfälle bestätigen. Gelingt Ihnen das nicht, verlieren Sie das Gerichtsverfahren.
Neben der Schilderung wahrer Tatsachen dürfen Sie auch Ihre persönliche Meinung äußern und das kritisierte Unternehmen bewerten. Wichtig ist aber, dass Sie Fakten nennen (und beweisen) können, auf die Sie sich stützen. Wenn Ihre Kritik über die Tatsachengrundlage hinausgeht, verlieren Sie den Prozess. Im oben genannten Beispiel dürfen Sie Ihren Tatsachenbericht mit den Worten “Mit Firma X habe ich schlechte Erfahrungen gemacht” einleiten. Denn die Vorfälle mit X sind schlechte Erfahrungen. Auch ein “Nie wieder!” ist wohl gerechtfertigt. Wenn hingegen ein Onlinehändler die bestellte Ware zwei Wochen lang nicht liefert, ist er deswegen noch kein “Gauner” oder “Betrüger”.
Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, interpretiert der Richter die Äusserung. Er orientiert sich dabei nicht daran, wie Sie selbst Ihre Äusserung gemeint haben, sondern daran, wie der durchschnittliche Leser die Äußerung verstehen würde. Er sieht sich dazu auch den Gesamtzusammenhang an. Alle Tatsachenbehauptungen, die der Text enthält, sind dann zu beweisen.
Ihre persönlichen Wertungen müssen eine Stütze in den Tatsachen haben
Jemand schreibt in einem Internetforum: “Finger weg von diesem Arzt. Der nimmt sich nicht einmal eine Minute für dich Zeit.” Darin steckt nicht nur eine persönliche Meinung, sondern auch der Vorwurf, der Arzt würde seine Patienten nicht ausreichend untersuchen und beraten. Im Streitfall müssten Sie zwar nicht Patienten als Zeugen dafür bringen, dass der Arzt jede Behandlung nach 59 Sekunden beendet. Sie müssten aber beweisen können, dass er sich relativ kurz, nämlich unangemessen kurz, mit seinen Patienten beschäftigt.
Vermutungen sind riskant
Es hilft Ihnen nicht, Ihren Vorwurf als Gerücht oder Frage zu formulieren. Sätze wie “Ich habe gehört, dass er bald in Konkurs geht” oder “Ich frage mich schon, warum der nicht längst in Konkurs ist” heißen nichts anderes als: “Der Betroffene ist bald konkursreif.” – Und das müssten Sie beweisen. Riskant ist es, Dinge zu schreiben, die Sie nur vom Hörensagen kennen oder die Sie bloss vermuten. Im Streitfall haben Sie dann wahrscheinlich Probleme, einen Beweis für die Wahrheit Ihrer Äusserung zu finden.
Keine Anonymität im Internet
Die scheinbare Anonymität im Internet verleitet dazu, seinem Ärger heftig Luft zu machen. Auf den Schutz durch Ihr Pseudonym sollten Sie sich aber nicht verlassen. Grundsätzlich sind die Betreiber von Internetplattformen zur Auskunft über die Identität ihrer Nutzer verpflichtet, wenn Gerichte und Verwaltungsbehörden dies verlangen. Auch gegenüber Privaten müssen die Plattformbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft erteilen. Selbst wenn Sie dem Plattformbetreiber nicht Ihren wahren Namen mitgeteilt haben, könnte man Sie letztlich über die IP-Adresse jenes Rechners aufspüren, von dem aus Sie den Dienst genutzt haben.
Klage wegen Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung
Der von Ihrer Kritik Betroffene kann u.a. wegen Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung klagen und damit die künftige Unterlassung dieser und sinngemässer Behauptungen, den Widerruf der Behauptung als unwahr und die Veröffentlichung dieses Widerrufs (z.B. in einem weiteren Posting) verlangen. Die Prozesskosten bei derartigen Verfahren können beträchtlich sein. Der Kritisierte hat auch die Möglichkeit, gegen den Plattformbetreiber vorzugehen; der hat dann Regressansprüche gegen Sie.
Der Betroffene kann denjenigen, der ihm ein unehrenhaftes Verhalten (z.B. einen Betrug am Kunden) unterstellt oder ihn beschimpft (“Gauner”, “Idiot”), auch beim Strafgericht wegen übler Nachrede bzw. Beleidigung anklagen und die Verhängung einer (Geld-)Strafe verlangen.
Vorsicht beim Arbeitgeber
Gut überlegen sollten Sie, was Sie über Ihren Arbeitgeber und Ihre Tätigkeit veröffentlichen. Gegen Schimpftiraden, unsachliche oder unwahre Aussagen kann der Arbeitgeber mit einer Klage wegen Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vorgehen. Doch auch wenn Sie bei der Wahrheit bleiben, ist Vorsicht angesagt: Die Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen ist rechtswidrig und könnte zu einer Entlassung führen. Selbst wenn Sie Ihren Dienstgeber zu Recht kritisieren, kann das unangenehme Folgen haben: Verträgt der Chef Ihre Kritik nicht, riskieren Sie, zum nächsten Termin gekündigt zu werden.
Beachten Sie, dass auch Ihr Arbeitgeber Internetforen und sozial Networks nutzen könnte. Wer sich krank gemeldet hat, dann jedoch auf Facebook schreibt, wie toll die Nacht in der Kneipe war, obwohl er seinen Boss unter den “Freunden” hat, darf sich über die Beendigung des Dienstverhältnisses nicht wundern.