Mieses Geschäft mit dem Tod: Wie man versucht, die trauernden abzuzocken
Es ist die zur Zeit wohl dreisteste und mieseste Masche, an die sich Abzocker trauen: Sie fordern von Witwen Geld für eine angeblich durch das Amtsgericht Rostock in Auftrag gegebene “Bereinigung personenbezogener Fakten“.
In dem Schreiben heißt es:
„Durch das Amtsgericht Rostock wurden wir mit der Bereinigung personenbezogener Faktoren und Nachlassungen (§ 72 Abs. 2 Sterbegesetz) beauftragt. Die Kosten des Verfahrens tragen laut § 17 Abs. 1 Nachlassgesetz die Hinterbliebenen, im direkten Fall der Ehepartner, ansonsten die Kinder des Verstorbenen.“
Die Hinterbliebenen bezahlen in dieser schweren Zeit die Rechnungen, ohne viel zu zweifeln und zu fragen.
Die Verbraucherzentrale rät, Rechnungen nie unbesehen zu bezahlen. In konkreten Fällen sollte auch Strafanzeige erstattet werden.
quelle: nvzmv