Mobiles Internet: Horror-Rechnungen
Mandy Holland schloss beim Mobilfunkhändler für ihren Sohn einen Handyvertrag mit einer Internet-Flatrate ab. Mehrfach habe man ihr versichert, dass dieser Vertrag ohne Einschränkung sei, berichtet sie; eine echte Flatrate also, bei der über eine monatliche Gebühr die Internetnutzung abgegolten wird. Ihr Sohn Paul nutzt daraufhin sein neues Handy häufig auch zum Spielen im mobilen Internet. Über zusätzliche Kosten habe er sich keine Gedanken gemacht. Mit der Flatrate, so glaubte Paul, kann er schließlich so viel surfen, wie er will.
Dann kam die böse Überraschung. Der Mobilfunk-Anbieter Debitel verlangt für einen Monat Internetnutzung 1044 Euro. Begründung: Die Flatrate sei monatlich auf ein Datenvolumen von fünf Gigabyte begrenzt. Alle weiteren Datenpakete kosteten extra. Eine durchaus gängige Regelung, doch im Kundegespräch sei davon nie die Rede gewesen, und auch im Prospekt findet sich darauf kein Hinweis.
Der Fachanwalt für IT-Recht, Jürgen Meyer, stellt klar: “Es handelt sich hier gar nicht um eine Flatrate im eigentlichen Sinne. Denn eine Flatrate zeichnet sich dadurch aus, dass durch eine Einmalzahlung alles abgedeckt ist”. Meyer ist der Ansicht, dass ein solcher Vertrag angefochten werden kann. Die Einschränkung sei dem Kunden gegenüber nicht erwähnt worden.
Barbara Steinhöfel von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kennt viele solcher Fälle. Sie und ihre Kollegen haben vermehrt Reklamationen im Zusammenhang mit hohen Rechnungen. Es handele sich zudem dabei um Forderungen, die völlig überhöht in keiner Relation stünden zu den Preisen für Flatrates, die die Anbieter verlangen.
quelle : zdf