Motorola vs. Apple: Verkaufsverbot für das iPhone in Deutschland
Patentkrieg: Apple darf iPhones in Deutschland nicht mehr verkaufen. Apple fing sich vor dem LG Mannheim ein sogenanntes Versäumnis- Urteil.
Das Versäumnisurteil ist nach deutschem Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, die in der mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist oder die trotz Erscheinens nicht zur Sache verhandelt.
So erliess das LG Mannheim am 4. November 2011 folgendes Urteil gegen Apple. Apple darf in Deutschland keine „mobilen Geräte“ mehr vertreiben, die gegen ein Motorola-Patent auf drahtlose Kommunikation verstoßen.
Der deutsche Patentrechtsexperte Florian Müller veröffentlichte in der Nacht auf Samstag das Gerichtsurteil in seinem Blog.
Laut Urteil darf Apple in Deutschland keine „mobilen Geräte“ mehr vertreiben, die gegen ein Motorola-Patent auf drahtlose Kommunikation verstoßen. Dieses Patent wurde Motorola 2003 zugesprochen und beschreibt
„ein Verfahren zum Durchführen einer Rückwärtszählfunktion während eines mobiltelefoninitiierten Transfers für ein Paketfunksystem“.
In welcher Form das iPhone und eventuell auch das iPad mit 3G dagegen verstoßen, ist derzeit noch nicht bekannt.
Apple in einem Statement dazu:
„Das ist eine verfahrenstechnische Angelegenheit und hat nichts mit dem Ausgang des eigentlichen Falles zu tun. Es betrifft derzeit weder unsere Fähigkeit in Deutschland Geschäfte zu machen, noch Produkte zu verkaufen.“
Quelle: Chip