Neue Hartz 4 Regelsätze sind verfassungswidrig
Einem Gutachten nach sind der Regierung methodische Fehler bei der Neuberechnung der ALG II Regelsätze unterlaufen.
Die letzte Erhöhung sei damit kleingerechnet worden.
Die neuen Regeln zur Bestimmung des Hartz-IV-Satzes verstoßen in einigen Punkten gegen verfassungsrechtliche Vorgaben, so ein neues Rechtsgutachten im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.
Das Prinzip dabei: Die Höhe richtet sich nach den Durchschnittsausgaben einkommensschwacher und nicht von Grundsicherung oder Sozialhilfe lebender Haushalte.
Die Daten werden anhand der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes erhoben.
Quelle: Boeckler Stiftung
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