Neuer Rundfunkbeitrag ab 2013 fällig
Zum 1. Januar 2013 wird der neue Rundfunkbeitrag anstelle der Rundfunkgebühr eingeführt.
Künftig spielt es für Privatpersonen keine Rolle mehr welche und wie viele Rundfunkempfangsgeräte sie besitzen. Stattdessen wird der neue Rundfunkbeitrag pro Wohnung berechnet:
„Eine Wohnung – ein Beitrag“ ist dann die wichtigste Regel.
Die neue Regelung wurde vom Gesetzgeber geschaffen, da das Zählen von Empfangsgeräten als nicht mehr zweckmäßig erscheint.
Ausserdem:
Da der Beitrag nicht mehr von der Zahl der Geräte abhängt, muss diese auch nicht mehr überprüft werden.
Kontrollen an der Haustür durch Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) soll es in Zukunft nicht mehr geben.
Sehen Sie sich dazu den Filmbericht des WDR (Servicezeit) an.