Neues Gesetz zur Unfallverhütung verabschiedet und in kraft!

(AP) Aufgrund vieler schweren Unfälle bei Fußgängern im Winter, verursacht durch unpassendes Schuhwerk, bzw. abgenutzten Schuhsohlen, hat der Bundesrat auf initiative der „Versicherer in Deutschland“ ein neues Gesetz beschlossen, welches ab sofort Gültigkeit hat.
Der sogenannte Schuh Tüv oder auch Sicherheitsprüfung genannt .
Dabei wird die Schuh-Sohle auf genügend Profil überprüft, damit der Träger der Schuhe bei Glatteis oder rutschigem Boden immer genug Standfestigkeit hat, und somit Unfälle mit Frakturen minimiert werden.
Vorgeschrieben ist die Sichtprüfung für Schuhe die vorwiegend in den Wintermonaten getragen werden.
Die vorgeschriebene Profiltiefe der Schuhe beträgt Minimum 2,8 mm. Verstöße gegen das neue Gesetz werden mit 10 Euro Bussgeld geandet.
Für die bestandene Sichtprüfung bekommt der Besitzer der Schuhe in seinen
Schuhpass einen Vermerk, und an die Schuhe ein Siegel.
Die Prüfung übernimmt jede Tüv oder Dekra Stelle in Deutschland, die dazu extra einen Schuhbeauftragten abgestellt hat.
Wie uns der Tüv Nord mitteilte, wird aber darum gebeten, von telefonischer Terminvereinbarung für das Schuhsiegel abzusehen.