Neues von Freiherr v.Gravenreuth wegen versuchten Betruges
Rechtsanwalt Freiherr v.Gravenreuth soll wegen versuchten Betruges zum Nachteil der taz in´s Gefängnis
Ausgangspunkt des Falles war eine Bestätigungs-Email, die Gravenreuth von der taz erhalten hatte, nachdem unter seinem Namen der taz-Newsletter bestellt worden war. Daraufhin hatte er von der taz im Mai 2006 eine Unterlassungerklärung sowie Abmahngebühren in Höhe von 651 EU gefordert. Obwohl diese Rechnung Ende Juni 2006 von der taz bezahlt wurde, beantragte Gravenreuth im Juli die Pfändung der Domain “taz.de”, da seine Forderungen nicht beglichen seien. Auf seiner Webseite kündigte er die baldige Versteigerung der gepfändeten Domain “taz.de” auf ebay an.
Nachdem Gravenreuth bereits sämtliche zivilrechtlichen Verfahren gegen die taz verloren hatte – sowohl Landgericht als auch Kammergericht hatten geurteilt, das an dem “double opt in”-Verfahren, das die taz bei der Bestellung ihres Newsletters anwendet, nichts zu beanstanden sei – wurde er vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin im September 2008 wurde diese Strafe mit weiteren anhängigen Verurteilungen zu einer Gesamtstrafe von 14 Monaten Haft ohne Bewährung zusammengezogen.
Mittlerweile liegt das schriftliche Urteil des Landgerichts vor, in dem es unter anderem heißt, die Strafzumessung sei “in dieser Höhe unbedingt erforderlich. Die Vollstreckung dieser Strafe konnte … nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Denn dem Angeklagten kann nicht mit hinreichender Sicherheit eine positive Legal- und Sozialprognose gestellt werden. (…)
quelle: taz.de
www.taz.de/1/leben/internet/artikel/1/keine-positive-legalprognose/
Das Urteil finden sie bei
Rechtsanwälte Eisenberg, Dr. König & Dr. Schork
www.eisenberg-koenig.de/entscheidung.php?&id=97