Nicht vergessen: Einkommenssteuererklärung 2009 bis 31. Mai abgeben
Wer zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2009 verpflichtet ist, muss diese bis 31. Mai 2010 einreichen.
Verpflichtet zur Abgabe sind zum Beispiel Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern tätig sind oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bezogen haben. Auch wer einen Freibetrag auf seiner Steuerkarte eintragen ließ, muss eine Steuererklärung abgeben – ebenso wie Rentner, deren Einkünfte den Grundfreibetrag überschritten haben.
Für das Jahr 2009 beträgt der Grundfreibetrag 7834 Euro.
Die Steuererklärung für das vergangene Jahr 2009 kann zb. mittels ” Elster ” papierlos erstellt und abgegeben werden.