NRW-Gesundheitsministerin darf weiter vor E-Zigaretten warnen
Die Warnungen des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vor eventuellen gesundheitlichen Schäden durch den Genuss elektronischer Zigaretten (E-Zigaretten) verstoßen nicht gegen die Berufsfreiheit einer Herstellerfirma.
Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Antrag eines Herstellers und Vertreibers von E-Zigaretten abgewiesen.
Nach Auffassung des Gerichts ist das Ministerium für den Bereich des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts zuständig und sei damit grundsätzlich befugt, öffentlichkeitswirksame Informationen insbesondere über neue Entwicklungen in diesem Bereich zu verbreiten.
Gegen den Beschluss ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich (Az.: 16 L 2043/11).
Autor: TK-Landesvertretung Nordrhein-Westfalen