Knöllchen für falsche Garagennutzung
Nur was knattert und stinkt darf rein
Was haben Sie so in Ihrer Garage stehen? Eine Werkbank mit Werkzeug? Einen Kühlschrank? Sportgeräte, Rasenmäher, Gartendünger, Gartenschlauch, Fahrräder, oder gar einen Computer? All diese Sachen in einer Garage sind verboten- und die falsche Nutzung einer Garage, kann in Deutschland mit einem Bussgeld bis 500 Euro geahndet werden.
Es klingt unglaublich, es ist aber laut Gesetz so geregelt- besser gesagt, die Bau und Garagenverordnungen, wonach Garagen ausschließlich für Kraftfahrzeuge und Kfz-Zubehör wie etwa Reifen und Wagenheber vorgesehen seien.
Die deutschen Rechtsvorschriften unterscheiden penibel zwischen Garagen und Lagerräumen. Wenn demnach Möbel in der Garage stehen, wird sie zum Lagerraum. Dadurch wird juristisch gesehen die Nutzung geändert, was ohne Genehmigung nicht zulässig ist, also verboten.
Auch Feuerversicherungen könnten diese bürokratische Falle nutzen, um Zahlungen im Brandfall zu verweigern.
Absurd wird es, wenn nicht nur Möbel, sondern auch Fahrräder aus der Garage verbannt werden. Denn die Garage ist im juristischen Sinne eine “Kraftfahrzeug-Garage”, das heisst im Klartext, rein darf nur, was knattert und stinkt. Alles andere sind entsprechend dieser Paragrafen keine Kfz und dürfen deshalb auch nicht in Garagen.
Im Umkehrschluss bedeutet das, wer kein Auto hat, muss demnach seine Garage leer stehen lassen.