Nutzer von kostenlosen Filmportalen machen sich strafbar

Filmportale im Internet zeigen Blockbuster, die gerade erst im Kino laufen, und amerikanische Serien, die es noch nicht einmal auf DVD gibt.
Da das alles in der Regel kostenlos ist, dürfte jedem klar sein: Es sind Raubkopierer am Werk.
Trotzdem mussten sich die Nutzer dieser Seiten bisher keine Sorgen machen, dass sie eine teure Abmahnung von einem Anwalt bekommen.
Das könnte sich jetzt aber ändern, denn ein Leipziger Richter hat geurteilt, dass sich der Nutzer von Filmportalen strafbar macht.
Welche Folgen hat dieses Urteil?
Jetzt hat aber erstmals ein Richter gesagt: Wer die Filmportale nutzt, macht sich strafbar.
Tino Kroupa, Jurist aus Leipzig zum Urteil des Amtsgerichts:
„Also man kann sagen: Ein Urteil vom Amtsgericht hat nicht die gleiche Relevanz wie eins vom obersten Bundesgericht. Faktisch kann es aber sein, dass die Amtsrichter aus Leipzig mit ihrer Rechtsauffassung den Stein für die Verfolgung von Streaming gegenüber den Nutzern ins Rollen gebracht haben.“
Quelle: MDR