Österreichischer Verein für Konsumentenschutz klagt gegen Zalando
Der Verein für Konsumenteninformation “VKI” hat den Versandhändler Zalando verklagt. Der Verein für Konsumenteninformation spricht von Abzocke.
Der Grund: Der Online-Händler versucht das Geschäfts-Risiko in seinen AGB auf Kunden abzuwälzen und dem Käufer auch noch die Kosten für leicht fahrlässige Schäden aufs Auge zu drücken.
Acht von neun Punkten sind unzulässig
“Die aktuelle Entscheidung des HG Wien macht Schluss mit unzulässigen Klauseln im Versandhandel”, erklärt Dr. Petra Leupold, Juristin im VKI. “Ein wohlbegründetes Urteil, das der Tendenz, sämtliche Risiken einseitig und ohne sachliche Rechtfertigung auf den Kunden abzuwälzen, Schranken setzt und zu einer Rückbesinnung auf die sachgerechte Interessenabwägung des Gesetzes zwingt.”
Folgende Punkte beanstanden Konsumentenschützer:
- Für die Beschaffung der verkauften Ware wollte Zalando selbst kein Risiko übernehmen
- Kunden dürfen in bestimmten Fällen erst nach vier Wochen Lieferverzug vom Vertrag zurücktreten
- Der Kunde darf bei Kleidung und Schuhen nicht davon ausgehen, dass diese auch vorrätig sind
- Datensicherheit für Kunden ist kaum gegeben
- Wenn Zalando wegen mangelnder Organisation nicht schnell genug sein kann, dann soll der Händler zwar vom Kaufvertrag zurücktreten dürfen, allerdings soll dann auch der Verkäufer die Verantwortung tragen.
Eine vierwöchige Rücktrittsfrist, in der Zalando vom Vertrag zurücktreten darf, der Kunde aber nicht, sei laut Konsumentenschutz für den Kunden grob benachteiligend.
Das Urteil des HG Wien ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: heute.at