Online Premium Content LTD legt nach – online-liebestest.de
Ist es wirklich Liebe?
Einen “Liebestest” zur Beantwortung genau dieser Frage bietet die Online Premium Content mit Sitz in Hamburg auf ihrer Internetseite online-liebestest.de an.
Doch die Liebe vergeht, wenn die Betroffenen für die Teilnahme am Test eine Rechnung über 60 Euro erhalten.
Sie hätten mit Anmeldung schließlich einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, die Geschäftsbedingungen bestätigt und sich zur sofortigen Zahlung verpflichtet. Gedroht wird mit Eröffnung eines Mahnverfahrens und Einschaltung von Rechtsanwälten.
Hier handelt es sich um eine klassische Internetfalle! Verbraucher, die diese Seite nutzen, rechnen nicht im Ansatz damit, für dieses “Frage-Antwort-Spiel” Geld zahlen zu müssen. Nur dann, wenn man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen tatsächlich liest oder die Anmeldeseite ganz nach unten scrollt, wird man auf die Kostenfolge aufmerksam.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. liegt hier ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot sowie die Preisangabenverordnung vor.
Die Verbraucherzentralen raten:
Forderung in den Rechnungen zurückweisen.
quelle:
www.verbraucherschutz.tv/internet/liebestest-oder-abzocke