Onlineshoppen: Rücksendekosten müssen in Zukunft selbst bezahlt werden
Nach einer Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches trägt der Käufer ab Juni 2014 grundsätzlich die Rückversandkosten egal für welchen Warenwert.
So sehen es die neuen gesetzliche Regeln für den Widerruf eines Fernabsatzgeschäftes- wie etwa bei Online- Bestellungen vor.
Bislang ist es in Deutschland der Verkäufer, der die Kosten für die Rücksendung bei Waren trägt, wenn sie mindestens 40 Euro betragen.
So war es bislang festgeschrieben im Bürgerlichen Gesetzbuch- und den Paragrafen 312b, 312d, 355.
*Die neue Regelung, die nun Europaweit gelten soll- sieht nun weiter vor, dass der Widerruf(wenn Waren zurückgeschickt werden), mit Hilfe eines Formulars des Verkäufers begründet werden muss.
*Update 14:30
“Einige Rechtsanwälte sind der Meinung, dass man die Rücksendung einer Ware “NIE” begründen muss, und der Bericht der “Welt” in der Hinsicht fehlerhaft ist.”
Onlinehändler können aber von dieser Regelung- zu Gunsten des Kunden- abweichen.
Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz:
“Wir gehen davon aus, dass viele Unternehmen zukünftig Kulanz walten lassen werden und die Rücksendekosten auch weiterhin übernehmen”.
Quelle: welt.de