Ordnungsgeld von 50.000 € gegen Gewerbeauskunftszentrale verhängt
Wie die Rechtsanwälte Beckmann und Norda berichten, hat das LG Düsseldorf gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH (Gewerbeauskunftszentrale) ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,- € verhängt, nachdem diese trotz rechtskräftiger Entscheidung weiterhin irreführende Antragsformulare verschickt hatten.
Das LG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass auch durch ein leicht abgewandeltes Formular ein Verstoß gegen den Unterlassungstitel vorliegt.
Unterlassungstitel und auch strafbewehrte Unterlassungserklärungen beziehen bekanntermaßen sich immer auch auf kerngleiche Verstöße.
Quelle: beckmannundnorda