-Ossi: Minderheitendiskriminierung?

Die Randnotiz auf einer abgelehnten Bewerbung stand im Mittelpunkt eines Diskriminierungs-Prozesses und wird jetzt zum kuriosen Trend: Die Aufschrift „Minus-Ossi“ ziert nun T-Shirts. Vertrieben werden die Produkte über das Internet.
Ein Internethändler aus Bielefeld bietet Shirts mit dem Audruck „Minus-Ossi“ neuerdings im Netz an.
Die Bezeichnung „Minus-Ossi“ stammt aus einem Diskriminierungs-Prozess, der am vergangenen Donnerstag am Stuttgarter Arbeitsgericht verhandelt wurde. Eine Buchhalterin ostdeutscher Herkunft hatte ein schwäbisches Unternehmen verklagt, bei dem sie sich beworben hatte und abgelehnt wurde. Der Arbeitgeber hatte der 49-Jährigen die Bewerbungsunterlagen zurückgeschickt – und auf dem Lebenslauf notiert: „(-) Ossi“.
Für die Klägerin war dies ein klares Indiz für eine ethnische Diskriminierung ihrer Herkunft. Die Richter gaben der Klägerin am Donnerstag nur insofern Recht, dass der Vermerk als diskriminierend verstanden werden könne. Er falle aber nicht unter die gesetzlich verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft. „Ossis“ seien kein eigener Volksstamm. Die Klägerin kann nun in Berufung gehen.
Ob die Klägerin mit der jetzigen Vermarktung einverstanden oder sogar daran beteiligt ist, war am Freitag nicht zu erfahren. Der Internethändler war telefonisch nicht erreichbar.
Quelle: Spiegel.de