Patentamt warnt vor falschen Kassierern

Sie nennen sich Wirtschaftsinstitut, Markenregister oder Trademarkorganisation und verschicken an deutsche Firmen Zahlungsaufforderungen für die Eintragung oder Verlängerung von Patenten und Markenrechten.
Die angebotenen Verzeichnisse sind jedoch allesamt wertlos. Denn sie haben nichts mit dem Deutschen Patent- und Markenamt (2.500 Mitarbeiter) mit Sitzen in München, Berlin und Jena zu tun, das dem Bundesjustizministerium untersteht.
Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor – teilweise irreführenden – Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen:
Zitat:
Unternehmen bieten – teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen – eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an.Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.
Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur mittels Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei anderen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes erlangt werden kann. Amtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Schutzrecht im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anfallen, sind ausschließlich auf das vom Deutschen Patent- und Markenamt benannte Konto einzuzahlen. Die internationale Anmeldung eines geografischen Namensrechts kostet beispielsweise 300 Euro, ein Geschmacksmuster 70 Euro und ein Einzelpatent 40 Euro (elektronisch) oder 60 Euro (in Papierform).
Die Liste der falschen Kassierer:
AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.,
Matic-Verlagsgesellschaft mbH,
WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG,
WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG,
CPTD – Central Patent & Trademark Database,
European Trade marks and Designs,
FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry,
I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register,
I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property,
IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation,
Register of Commerce – Markenregisterverzeichnis.
Laut Patentamt sind insbesondere folgende Unternehmen nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt beauftragt.
Die Liste der falschen Verlängerungs-Kassierer:
DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH,
DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH,
European Trademark Organisation S.A.,
ECTO GmbH
Intellectual Property Agency Ltd.
Nationales Markenregister AG.
Quelle: mit freundlicher Genehmigung von GoMoPa