Polizei: Keine Handlanger der GEZ
Immer dreistere und skrupellosere Maschen der GEZ Mitarbeiter…
Im vorliegendem Fall hatten zwei freie GEZ-Mitarbeiter die Polizei gerufen, um die Personalien einer Person feststellen zu lassen. Sie hatten sich als Beschäftigte des MDR ausgegeben und behauptet, dass Ansprüche auf Rundfunkgebühren bestünden. Die Polizeibeamten glaubten ihnen und stellten in Anwesenheit der Mitarbeiter der GEZ die Personalien der Person fest.
Diese Vorgehensweise der Polizei war jedoch unzulässig. Erst als der Datenschutzbeauftragte tätig wurde, habe die zuständige Polizeidirektion den Sachverhalt ausgewertet und eine entsprechende Handlungsanweisung erlassen. Diese stellt nun klar, dass Polizeibeamte den GEZ-Mitarbeitern weder bei der Feststellung von Personalien unterstützen noch ihnen Auskünfte aus polizeilichen Informationssystemen erteilen dürfen.
Die Mitarbeiter der GEZ sind keine Mitarbeiter einer Behörde, noch für eine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertretungsberechtigt, und haben somit keinen Anspruch auf Amtshilfe durch die Polizei. Das stellt der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht (Berichtszeitraum: 1.4.2007 bis 31.3.2009) klar.
Ursprung heise.de
Liebe Polizei, da sie hier sowiso fast täglich mitlesen, informieren sie doch Bundesweit ihre Dienststellen und Kollegen, damit so eine Panne, wie oben beschrieben nicht wieder vorkommt.