Portugal „legalisiert“ Filesharing

Die portugiesische Generalstaatsanwaltschaft kam aus Filesharer-Sicht zu einem erfreulichen Urteil. Das Teilen urheberrechtlich geschützter Werke und Inhalte stellt keine Gesetzeswidrigkeit dar sofern es der privaten Nutzung dient.
Zu diesem Urteil kam es, nachdem die portugiesische Anti-Piraterie-Vereinigung ACAPOR dem Generalstaatsanwalt im vergangenen Jahr bei einer medienwirksamen Aktion die IP-Adressen von 2.000 vermeintlichen Filesharern überreicht und die strafrechtliche Verfolgung eben dieser gefordert hatte.
Die portugiesische Generalstaatsanwaltschaft:
„Rechtlich gesehen betrachten wir diese Handlungen – selbst wenn man bedenkt, dass Nutzer sowohl Uploader als auch Downloader innerhalb dieser Filesharing-Netzwerke sind – als gesetzeskonform, auch wenn die Nutzer den Inhalt nach Beendigung des Downloads weiter verbreiten sollten.“
Das Recht auf Bildung, Kultur und freie Meinungsäußerung im Internet dürfe in Fällen, in denen die Urheberrechtsverletzung eindeutig nicht-kommerzieller Natur ist, nicht beschränkt werden.
Und selbst wenn Filesharing für private Zwecke strafbar wäre, müssten die Rechteinhaber selbst deklarieren, dass sie Privatkopien ihrer Werke nicht zulassen, so das Urteil.
Quelle: unwatched