Die Firma Proinkasso GmbH droht – und versucht Verbraucher einzuschüchtern
Und wieder werden bedrohlich klingende Mahnschreiben von der Hanauer Firma Proinkasso GmbH verschickt.
Die Schreiben, welche die Verbraucher erreichen, haben fast immer gleichen Text. Das Inkassobüro behauptet…
für den “Gewinnspieleintragungsservice” im Auftrag der Firma CC Profi mit Postfachadresse in Krefeld eine offene Forderung einzuziehen. Als Gewinnspiele werden u.a. “Deutsches Gewinnspiel” oder “Megachance” genannt. Sie sollen innerhalb der nächsten sieben Tage ca. € 130 auf ein Konto bei der Volksbank Dreieich eG überweisen.
Was es mit dem “Gewinnspieleintragsservice” auf sich hat, wie und wo die angeblichen Gewinnspiele ablaufen, wird hingegen nicht erwähnt. Lediglich der Inhaber der Firma CC Profi, Harun Akkaya, wird als “Abwickler für verschiedene Gewinnspieleintragungsdienste” genannt. Für den Fall der Nichtzahlung werden eine Reihe von Maßnahmen wie beispielsweise Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung der Bezüge und Eintragung in entsprechende Schuldnerverzeichnisse angedroht.
Auf keinen Fall aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterschreiben. Damit würde die Forderung anerkannt, man verliert die Möglichkeit sie zu bestreiten. Selbst eine eigentlich unbegründete Forderung müsste nunmehr bezahlt werden.
Besonders perfide und datenschutzrechtlich bedenklich finden die Verbraucherschützer, dass als angeblicher Beweis ein Tondokument im Internet aufgerufen werden kann. In einem mitgeschnittenen Gespräch soll das Zustandekommen des Vertrages untermauert werden.
Ein Mitschnitt eines Telefongespräches kann nur dann als Beweismittel dienen, wenn der Betroffene der Aufnahme ausdrücklich zugestimmt hat.
Weder das aufgezeichnete Gespräch noch der beispielhafte Gesprächstext stellen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen einen Nachweis für ein Ja zu einem konkreten Vertragsschluss dar.
Die Verbraucherzentrale rät in diesen und ähnlichen Fällen:
Nicht bezahlen, wenn keine Anspruchsgrundlage besteht und kein echter Nachweis der Forderung seitens des Inkassobüros erbracht werden kann!
Auf keinen Fall aus Unkenntnis oder Angst die im Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen! Mit einer solchen Vereinbarung würde die Forderung anerkannt, man verliert die Möglichkeit sie zu bestreiten. Selbst eine eigentlich unbegründete Forderung müsste nunmehr bezahlt werden.
quelle: politipolis