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Löschanträge für Google


Der US-Internetkonzern Google hat seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Mai 2014 „Recht auf Vergessen“ 348.085 Löschanträge erhalten.
Die meisten Anträge zur Löschung von Suchergebnissen seien aus Frankreich und Deutschland eingegangen. Der EuGH hatte entschieden, dass europäische Internetnutzer grundsätzlich das „Recht auf Vergessen“ bei Suchmaschinen wie Google haben.
Insgesamt seien 1,23 Millionen Internetadressen überprüft worden, von denen 42 Prozent aus den Google-Suchergebnissen in Europa entfernt worden seien, teilte das Unternehmen am Mittwoch mit.
Seit Ende Mai 2014 können Betroffene bei Google Anträge stellen, um Links aus den Suchergebnissen des Konzerns löschen zu lassen. Doch mit dem Löschen hat der Konzern so seine Probleme. Manuell- quasi von Hand ist das schon längst nicht mehr zu schaffen, selbst von Google beauftragte Agenturen die unterstützen sollen, sind damit überfordert. So setzt Google nun zusätzlich einen Automatismus ein, der selbständig entscheidet, was gelöscht wird.
Aus dem Bericht von Google geht hervor, dass in Frankreich 73.399 Anträge gestellt wurden, die sich gegen knapp 250.000 Links richteten. In Deutschland bemühten sich Nutzer in 60.198 Fällen um Löschung, betroffen waren gut 220.000 Internetadressen.
Aus der Schweiz erhielt Google 8.339 Anträge, sie betrafen 27.834 zu löschende Links. Vor allem wollten Nutzer den Angaben zufolge Querverbindungen zu ihren Profilen in sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook oder Google+ aus der Google-Suche löschen lassen.
Quellen: afp/dpa