Rechtsanwalt Olaf Tank: Erneut vom Amtsgericht zum zahlen verurteilt
Der durch das inkassieren von Forderungen der “Abofallenseiten Betreiber” bekannt gewordene Anwalt, Olaf Tank wurde nun erneut zur Zahlung der Anwaltskosten an ein Abofallenopfer verurteil.
Das Amtsgericht Osnabrück entschied, dass eine Forderung nicht bestanden habe, was sowohl Rechtsanwalt Tank als auch der von ihm vertretenen Firma bekannt gewesen sei.
…letztlich habe Rechtsanwalt Tank also Beihilfe zu einem versuchten Betrug geleistet.
Das Amtsgericht weiter,
…habe Kenntnis von der fehlenden Erfolgsaussicht einer Forderungsdurchsetzung gehabt. Zudem müsse er als Rechtsanwalt die Berechtigung einer Forderung prüfen, bevor er seine Tätigkeit aufnehme. Das Gericht sah eine Methode darin, bei vergeblicher Mahnung mit der Einschaltung Tanks den Eindruck der Ernsthaftigkeit erwecken zu wollen. Letztlich habe sich Tank so die (betrügerische) Zielvorstellung des Unternehmens zu eigen gemacht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Amtsgericht hat die Berufung zum Landgericht Osnabrück wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen, zumal Rechtsanwalt Tank in Osnabrück tätig sei und in identischer Weise mehrere Internetfirmen vertrete.
Das Urteil des Amtsgerichts ist nicht die erste Schlappe, die Anwalt Tank vor Gericht hinnehmen musste. Erst im Juni hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg der Sparkasse Osnabrück darin per Beschluss in einem Eilverfahren Recht gegeben, dass sie Tank die Eröffnung eines Girokontos für seine windige Geldeintreiber-Abzocke verweigerte. Az.: 66 C 83/10 (1)
Quelle: Osnabrücker Zeitung