Rechtsanwaltskapriolen: Üb immer Treu und Redlichkeit

Polizisten haben einem früheren Anwalt aus BIomberg (Kreis Lippe) das Kanzleischild vom Haus abgeschraubt.
Der Mann soll ohne Zulassung praktiziert haben.
Der 40 Jahre alte Jurist steht im Verdacht, in einer Erbsache Mandantengeld veruntreut zu haben.
»Er soll sich zwischen 2006 und 2007 insgesamt 8150 Euro angeeignet haben, die ihm nicht zustanden«
sagt Oberstaatsanwalt Ralf Vetter.
Die Rechtsanwaltskammer Westfalen-Lippe in Hamm hatte dem Anwalt 2007 die Zulassung entzogen. Der Jurist ging dagegen vor und unterlag schließlich beim Bundesgerichtshof.
Dessen Senat für Anwaltssachen ließ den Entzug der Zulassung im Juni 2009 rechtskräftig werden.
Wir erfuhren, dass der Mann trotzdem in mehreren Landgerichtsbezirken weit er als Rechtsanwalt auftrat. Die Auswertung hat inzwischen ergeben, dass der Mann nach dem Entzug seiner Zulassung noch in mindestens 38 Fällen tätig geworden ist ..
sagt Oberstaatsanwalt Vetter.
Um weitere Taten zu erschweren, ließ Vetter von Polizisten die Kanzleischilder abschrauben, die der Anwalt an Haus und Zaun angebracht hatte. Die Staatsanwaltschaft hat den früheren Rechtsanwalt jetzt wegen unerlaubten Führens einer Berufsbezeichnung angeklagt. Außerdem muss er sich wegen der mutmaßlichen Untreuehandlung verantworten.
In dieser Sache war der Mann zwar bereits vom Amtsgericht Blomberg per Strafbefehl zu 90 Tagessätzen verurteilt worden, aber er hat Widerspruch eingelegt.
sagt Ralf Vetter.
In einem anderen Fall hat das Amtsgericht Detmold einen 55 Jahre alten Rechtsanwalt aus Bielefeld wegen Untreue per Strafbefehl zu 270 Tagessätze von 50 Euro (13 500 Euro) verurteilt.
Der 55 Jahre alte Jurist, der bis vor einigen Monaten noch in Lage im Kreis Lippe praktiziert hatte, soll dort einen Mandanten um 2992,09 Euro geschädigt haben. Das Amtsgericht Detmold hatte sieben Mal versucht, gegen den Anwalt zu verhandeln.
Doch der hatte jedesmal kurz vor Prozessbeginn per Fax mitgeteilt, er sei krank oder habe einen wichtigen anderen Termin. Deshalb wurde der Jurist schließlich auf schriftlichem Weg verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
quelle: westfalenblatt/Christian Althof