Rechtsstreit: ProSiebenSat1 Gruppe gewinnt Klage gegen Save.tv
Nach neuestem Urteil des Landgerichts München I vom 09.08.2012 “Aktenzeichen: 7 O 26557/11” dürfen Sendungen der ProsiebenSat1 Gruppe nicht mehr mit dem Onlinevideo-Rekorder “Save.tv” aufgezeichnet werden.
Nach Ansicht der Münchner Richter handele es sich bei dieser Online-Aufzeichnung nicht um eine Privatkopie, die aus urheberrechtlicher Sicht zulässig wäre.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dazu ein Statement vom Save.tv am 14.8.2012
“Der Online-Videorekorder Save.TV (www.save.tv) weist darauf hin, dass das Urteil des Landesgerichts München I in der Rechtssache Save.TV gegen die Sendergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG noch nicht rechtskräftig ist und eine schriftliche Urteilsbegründung derzeit nicht vorliegt. Sobald Save.TV die Entscheidungsgründe des Gerichts vorliegen, wird Save.TV die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels prüfen und Berufung einlegen. Das OLG Dresden hat in einem mittlerweile über sechs Jahre andauernden Rechtsstreit mit einem anderen TV-Sender entschieden, dass eine Verletzung der Vervielfältigungsrechte nicht vorliegt. Über die strittige Frage der Weitersenderechte wird der BGH in einem Verfahren, welches er zur Revision angenommen hat, vermutlich in Kürze abschließend entscheiden.”
Quelle: Telemedicus