Rechtswidrige Klauseln im Handyvertrag

Neues bei Handyverträgen
Die Verbraucherzentrale hat mit einem Rundumschlag gegen zahlreiche große Mobilfunkanbieter bewirkt, dass mehrere Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als rechtswidrig erklärt wurden. Neben T-Mobile und Vodafone müssen auch E-Plus und Congstar einzelne Passagen in den AGB der Unternehmen nun ändern.
Der Hinweis auf die Nutzung eines Pauschaltarifs „im üblichen Umfang“ darf nicht mehr genutzt werden, da er eine Einschränkung eines Pauschaltarifs darstellt.
Verkehrsdaten von Mobilfunkkunden dürfen nicht mehr zu Werbezwecken genutzt werden, sofern der Kunde nicht aktiv der Nutzung zustimmt.
Informationen über Vertragsänderungen dürfen nicht ausschließlich per SMS mitgeteilt werden.
Einschränken von Leistungen ist nicht zulässig, wenn Kunden Widerspruch gegen eine Vertragsänderung einlegen.
Eine Vertragsänderung darf nicht dadurch Gültigkeit erlangen, weil der Kunde nicht eigenständig Widerspruch eingelegt hat.
Kosten, die durch Dritte verursacht wurden, dürfen nicht mehr pauschal zu Lasten des Kunden fallen – beispielsweise die Kosten, die durch Telefonate entstehen, wenn das verloren gegangene Handy von einer anderen Person gefunden und genutzt wird.
Der Mobilfunkanschluss darf nicht mehr wegen eines geringfügigen Rückstand bei der Zahlung der Mobilfunkrechnungen gesperrt werden.
quelle: gevestor.de