Registrierkassen schauen Fernsehen? – GEZ will Gebühr
Eine bekannte Steakhauskette arbeitet mit modernen computergesteuerten Kassen. Und weil über solche Kassen prinzipiell ein Zugang zum Internet und damit zu Radio und Fernsehen übers Internet möglich ist, fordert die GEZ Rundfunkgebühren von der Restaurantkette.
Der IT-Leiter der Kette erläuterte am Mittwoch vor Gericht die Konfiguration des im ganzen Unternehmen vernetzten Computer-Systems. Er erklärte, dass der Internetzugang über die Kassenrechner gesperrt ist, die Mitarbeiter somit dort auch keine Angebote von Fernsehen und Radio wahrnehmen können.
Damit sei dies wohl ein Sonderfall, befand das Gericht, in dem die Computer nicht gebührenpflichtig sind. Es empfahl der Rundfunkanstalt, den Gebührenbescheid zurückzunehmen. Dem wollte die Anwältin des WDR nicht sofort zustimmen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung wollte sie zunächst Rücksprache nehmen.
Dafür sind nun zehn Tage Zeit. Sollte der Bescheid dann nicht aufgehoben werden, wird das Gericht ein Urteil fällen.
Quelle: der westen