“Rente & Rentenprüfung”Ein Interview mit Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel
Wir hatten kürzlich eine Pressemitteilung einer Rentenberatungskanzlei über deren neues Onlineangebot zur Rentenbescheidsprüfung erhalten. Wir wollten von dem verantwortlichen Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel wissen, was es mit seinem Angebot auf sich hat- und welchen Nutzen der Kunde aus dem Angebot ziehen kann.
Deshalb haben wir Ihn per Telefon kontaktiert und ihm ein paar Fragen gestellt.
Wir: Vielen Dank Herr Knöppel, dass Sie sich ein paar Minuten für unsere Fragen Zeit nehmen. Kommen wir zur 1.Frage: Sie haben Ihr neues Onlineangebot unter: www.rentenbescheid24.de vorgestellt. Was hat Sie zu diesem Projekt bewogen ?
Antwort:
Wir haben mit unserer Rentenberatungskanzlei in den letzten Jahren immer wieder erlebt, dass bei Rentenbescheidsprüfungen durch uns Fehler entdeckt worden sind. Die betroffenen Kunden wussten zum Teil nicht, dass die gefundenen Fehler im Bescheid zu zum Teil erheblichen Rentennachzahlungen führen und somit die monatliche Haushaltskasse aufbessern können.
Leider war es oft so, dass bei einigen langjährigen Rentenbeziehern die gefundenen Fehler schon viele Jahre im Rentenbescheid verborgen waren und nicht schon eher entdeckt worden. Wir mussten diesen Kunden mitteilen, dass eine Rentennachzahlung in diesen Fällen leider nur auf 4 Jahre rückwirkend begrenzt ist. Wir hatten einen Fall, da gab es schon eine Rente seit 2001 und der Rentenbezieher kam erst 2013 mit dem Bescheid zu uns.
Der Fehler im Bescheid war schon 2001 angelegt, die erwirkte Rentennachzahlung gibt’s aber nur bis 2009. Da wird es schon schwierig dem betroffenen Kunden zu erklären, dass die Deutsche Rentenversicherung erst einmal nur für 4 Jahre rückwirkend Rentennachzahlungen „Haftet“ und nicht bis 2001.
Daneben gibt es seit der neuen Rentenreform eine massive Nachfrage nach Rentenbescheidskontrollen, welche sich auf viele Aspekte der Mütterrente oder Rente mit 63 bezieht. Neben diesen Fragen wollten wir auch mit unserem neuen Angebot unsere Dienstleistungspalette allgemein erweitern. Die Erfahrungen aus unserem Alltagsgeschäft haben uns letztendlich bewogen, unser Angebot auch im Internet zu erweitern.
2.Frage: Herr Knöppel: Sie bieten auf rentenbescheid24.de verschiedene Leistungspakete an. Können Sie diese uns kurz erklären?
Antwort:
Wir bieten 3 Varianten von Rentenbescheidsprüfungen und zwei Pakete Rentenberechnung an.
Bei den Rentenbescheidsprüfungen geht es im Einstiegspaket „einfach“ erst einmal um eine Plausibiltätsprüfung des erhaltenen Rentenbescheids oder der Rentenauskunft.Wir prüfen anhand der eingereichten Unterlagen stichprobenartig verschiedene im Versicherungsverlauf gespeicherte Verdienste auf Richtigkeit und deren rechtliche Einordnung in Verdienste West oder Ost, erfassen Lücken im Versicherungsleben, überprüfen die wichtigsten rentenrechtlichen Zeiten, wie Kindererziehungszeiten, Mutterschutzzeiten, Fach- und Hochschulzeiten, Berufsausbildungszeiten und Wehrdienstzeiten ebenfalls auf Richtigkeit.
Danach prüfen wir noch, ob der Rentenversicherungsträger dem Betroffenen die richtige Rentenart angeboten hat und die Abschläge, soweit vorhanden richtig berechnet worden sind. Das Paket einfach ist sozusagen das Einstiegspaket, mit dem wir dem interessierten Kunden erst einmal eine grobe Richtung aus seinen Unterlagen geben wollen. Nach erfolgter Prüfung erhält er eine Auswertungsschreiben mit rechtlichen Hinweisen und Handlungsempfehlungen, wie bei gefundenen Fehlern oder Unstimmigkeiten weiter zu verfahren wäre.
Sollte der Kunde sich später für ein höheres Angebot entscheiden, wie zum Beispiel das Paket “Standard”, so kann er jederzeit upgraden und unter Anrechnung des schon gezahlten Preises eine vollständige Rentenbeschiedsprüfung erhalten. Daneben bieten wir auch noch 2 Rentenberechnungspakete an, in welchen der Kunde entweder seine aktuelle Rente oder seine zukünftige Rente von uns berechnen lassen kann.
3.Frage: Hand aufs Herz, welchen Vorteil hat der Kunde von Ihrer Dienstleistung. Er muss ja dafür auch bezahlen.
Antwort:
Der Rentenbescheid und die daraus erwachsenen Rentenzahlungen sind für viele Bürgerinnen und Bürger unseres Landes die einzigste Einkommensquelle im Alter. Schenkt man verschiedenen Veröffentlichungen der Vergangenheit Glauben, so beziehen viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland keine üppigen Altersversorgungen aus der gesetzlichen Rente.
Um sicherzustellen, dass die Rentenbescheide richtig sind und das eventuell durch gefundene Fehler Rentenerhöhungen und Nachzahlungen erfolgen können, halten wir unser Angebot für richtig und wichtig. Der Kunde zahlt in aller erster Linie für die Rechtsicherheit seines Rentenbescheides. Der Rentenbescheid ist im Alter einige der wichtigsten und letzten „Arbeitspapiere“ der Bürgerinnen und Bürger. Diese sollten daher auch stimmen, den es geht um wohl erworbene Rechte und Ansprüche der Betroffenen.
Daneben spielen auch Motive einer Rentenerhöhung oder Nachzahlung eine wichtige Rolle der Entscheidung des Kunden für unser Angebot. Wir versprechen aber solche Erwartungen nicht, sondern halten sie im Einzelfall für möglich. Mit der Rentenberechnung geben wir dem Kunden Sicherheit, dass seine Rente auch tatsächlich richtig berechnet worden ist. Er kann sich aber auch seine zukünftige Rente berechnen lassen, dort klären wir auch über eventuelle Versorgungslücken für später auf.
4.Frage: Herr Knöppel: Warum bieten Sie die Bescheidsprüfung „einfach“ zum Festpreis von 99 € an ?
Antwort:
Viele werden erst einmal „schnuppern“ wollen. Daher werden die interessierten Kunden das Paket für 99 € wählen, um durch die Plausbilitätsprüfung zu erfahren, ob ihr Rentenbescheid mit großer Wahrscheinlichkeit richtig ist.
Dieser Preis ist ein Einstiegspreis. Er ersetzt sicher nicht eine Vollkontrolle im Paket “Standard”. Für eine Vollkontrolle des Bescheides benötigen wir nach unseren Erfahrungen im Schnitt zwischen 3-5 Stunden. Diese Zeit wird ausgefüllt mit dem sichten der eingereichten Unterlagen, eventuell Nachfordern von noch fehlenden Unterlagen, Überprüfung der Verdienste im Versicherungsverlauf und zwar jeden einzelnen, erfassen von allen rentenrechtlichen Zeiten und deren rechtliche Bewertung. Das braucht seine Zeit und hat daher seinen höheren Preis.
Sicher ist aber auch, dass der ein oder andere Interessierte sich die anderen Pakete finanziell nicht leisten kann oder will, aber dennoch mit dem Paket einfach auch „gut“ bedient ist.
5.Frage: Was passiert, wenn Sie durch Ihre Prüfung ein Fehler gefunden haben ?
Antwort:
Wir informieren den Kunden über den Fehler, dessen rechtliche Bewertung und ob es auch tatsächlich Sinn macht den Fehler „zu reparieren“. Wir geben Handlungsempfehlungen, wie zB. Wenn möglich gegen Rentenbescheid Widerspruch einlegen oder die Neufeststellung der Rente beantragen. Oder bei dem Zusatzversorgungsträger der Intelligenzrente Neufeststellungsanträge stellen.
Unsere Tätigkeit betrifft nicht nur die „klassischen“ Rentenbescheide, sonderen auch Witwen-und Waisenrenten. Gerade auch diese Renten sind zu prüfen, weil sich hinter der Witwen- oder Waisenrente das Erwerbsleben des Verstorbenen verbirgt und somit in diesen Renten weiterlebt.
Eine letzte Frage zum Abschluss:
Herr Knöppel, seit dem 01.07.2014 gibt es die neue Mütterrente und die Rente mit 63. Können Sie uns schon sagen, wo es Probleme gibt.
Antwort:
Die Betroffenen wenden sich an uns, und teilen uns mit, dass die Mütterrente an die Witwenrente oder anderen Rentenbezug zum Teil angerechnet wird und dies nicht verstehen.
Oder Betroffene erhalten ergänzend zur Rente Grundsicherungsleistungen, warum wird die Mütterrente auf die Grundsicherung angerechnet. Daneben gibt es immer wieder Probleme mit Rentenbeziehern, welche kurz vor der Einführung der neuen Rente mit 63 schon eine andere Altersrente erhalten haben und von der Deutschen Rentenversicherung aber nicht daraufhin gewiesen worden sind, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Altersrente mit vollendeten 63 Lebensjahr schon vorliegen und sie diese Rente erhalten können.
Wir raten in solchen Fällen dringend entweder Widerspruch gegen die ergangenen Rentenbescheide einzulegen und die genaue Rechtslage im Hinblick auf die neue Rente durch uns zu klären.
Herr Knöppel, vielen Dank für das Interview und den vielen wichtigen Informationen.