Rheinland Pfalz, ein Bananenbundesland? Oder regiert dort die 1&1 Internet AG?

Ein Leser lies uns einen offenen Brief an Ministerpräsident Kurt Beck zukommen, den wir hier an dieser Stelle gerne veröffentlichen. Verfasser des offenen Briefes ist der Redaktion bekannt, und die Daten des Autors wurden hier aus Datenschutzgründen entfernt.
Herrn
Ministerpräsident Kurt Beck
„Offener Brief“
Erlebnisse mit dem AG Montabaur und LG Koblenz, sowie der Staatsanwaltschaft Koblenz
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Beck,
am 22.07.2009 habe ich einen Vertrag bei der 1&1 Internet AG eingestellt, dass dieses Unternehmen nicht gerade freundlich mit den Kunden verfährt war mir bekannt.
Nicht beachtet habe ich die Tatsache das der 1&1 Firmensitz in Rheinland Pfalz liegt, einem Bundesland, in dem geltendes Recht mit Füßen getreten und Gesetze durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 1&1 Internet AG ersetzt werden.
Hinweis: In keinem Fall war Zahlungsverzug der unmittelbare Grund für die Stilllegung, die 3 vorliegenden Mahnungen erfüllten auch nicht die Bedingungen des § 45k TKG, Höhe der Schuld und Frist.
Die Staatsanwaltschaft Koblenz „ermittelt“ absolut einseitig zu Gunsten der 1&1 Internet AG in einer Art und Weise das hier Vermutungen in Richtung Vorteilsnahme und Bestechlichkeit greifen. Beschwerden in der Sache werden vom Generalstaatsanwalt und auch vom Justizministerium zurückgewiesen, Ermittlungen nach Strafanzeigen gegen beteiligte Staatsanwälte werden verweigert.
Die 1&1 Internet AG verstößt mit jedem DV-Rechnungslauf in erheblichem Umfang gegen geltendes Recht, tausende Strafanzeigen bleiben bisher erfolglos, in keinem einzigen Fall wurde bisher, nach Auskunft eines Staatsanwalts, eine Anklage erhoben.
Bei den Straftaten und Verstößen gegen geltendes Recht im Zusammenhang mit Verträgen mit der 1&1 Internet AG wurden folgende Straftaten begangen: Nötigung, Anstiftung und Beihilfe zum Prozessbetrug, Prozessbetrug, Rechnungsbetrug.
Darüber hinaus wird massenhaft, programmiert und damit automatisiert, gegen die Vorgaben des § 45k TKG verstoßen. Um finanzielle Vorteile zu erlangen wurde 2009 zumindest über Monate gegen die §§ 3, 5 UWG verstoßen, alles kein Problem für Ihre Staatsanwälte, im Zweifel werden Beweise verdreht oder auf die AGB verwiesen.
Die Gerichte in Montabaur und Koblenz entscheiden sehr oft zu Gunsten der 1&1 Internet AG obwohl diese nicht mehr zuständig sind, Ausnahmen bilden Verfahren in denen der Kläger im Gerichtsbezirk wohnt.
Bei den von 1&1 seit Juli 2007 angebotenen Komplettverträgen ist grundsätzlich ein gemeinsamer Erfüllungsort gem. § 29 ZPO am Wohnsitz des Kunden gegeben. Die
„letzten Meter“ liegen nicht mehr bei der Telekom sondern bei 1&1, in Montabaur
…stehen keine für die Internet-Nutzung notwendigen Server (Karlsruhe, Baden Baden, Hanau), eine Einwahl von „überall“ in das Internet ist nach den AGB der 1&1 Internet AG nicht erlaubt, auch technisch durch Programmierung des Netzknoten in der Regel nicht möglich. Bei der Mobilfunk-Flat für das Festnetz ist eindeutig, Kammergericht Berlin, Az.: AR 37/07, der jeweilige Aufenthaltsort des Kunden der Erfüllungsort. In den vorliegenden Fällen waren jeweils unerlaubte Handlungen die Grundlage für die Bestimmung des Gerichtsstandortes gem. § 32 ZPO.
Die Möglichkeit über ein Klageerzwingungsverfahren eine Verurteilung der bei 1&1 Verantwortlichen zu erreichen ist für Verbraucher nicht zumutbar, in der Regel ergibt sich hier kein Vorteil für den Antragsteller, anfallende Anwaltskosten dürften regelmäßig 1.000 EUR. deutlich übersteigen, der § 172 StPO ist nutzlos und für den Gesetzgeber ein Alibi.
Ich bin mit meiner berechtigten Strafanzeige gegen die 1&1 Internet AG bei der Staatsanwaltschaft und beim Generalstaatsanwalt in Koblenz gescheitert Der Staatsanwalt hat, wie wohl tausendfach, die Beweise umgekehrt, es besteht hier ein Begünstigungskartell, für mich handelt es sich hier um eine kriminelle Vereinigung.
Den fertigen Schriftsatz für ein Klageerzwingungsverfahren, aus Kostengründen noch nicht eingereicht, können Sie per E-Mail erhalten. Gegen den Prozessvertreter der 1&1 Internet AG wird bereits über 6 Monate „ermittelt“, bisher ohne eine Rückfrage.
Herr Ministerpräsident, Sie können gerne das umfangreiche Beweismaterial anfordern oder die Gerichts- und Ermittlungsakten samt Schriftverkehr einsehen. Mein in 34 Berufungsjahren als ehrenamtlicher Richter und Schöffe an drei Berliner Gerichten erworbenes Gerechtigkeitsgefühl wurde in seinen Grundfesten erschüttert.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Heinz R.
Aktenzeichen der Strafanzeigen: 2020 Js 9119/10 (1&1) und 2080 Js 20280/10 (PV)
Aktenzeichen der Generalstaatsanwaltschaft: 4 Zs 626/10
Aktenzeichen des Justizministeriums: 4121E10-4-85