Richtigstellung
In unserem Artikel vom 6. Oktober 2009 haben wir den unrichtigen
Eindruck erweckt, die Münchner Anwältin Katja Günther sei wegen “Beihilfe zum
Betrug” verurteilt worden.
Richtig ist:
Die Münchner Anwältin Katja Günther ist zivilrechtlich zu einem Schadensersatz
verurteilt worden. Das erkennende Zivilgericht sah den Tatbestand
der “Beihilfe zum Betrug” als gegeben an, hat jedoch hinsichtlich einer
Strafbarkeit nichts zu entscheiden.
Wir haben uns zur Veröffentlichung dieser Richtigstellung nach einem kurzem Gespräch mit dem ehemaligem Inhaber von Rotglut.org entschieden. 🙂