Risiko Internetanschluss: Die IP Falle
Eine Berliner Rentnerin, die weder Computer noch WLAN-Netz besitzt, wurde von einer Anwaltskanzlei abgemahnt, einen Hooliganfilm über eine Tauschbörse angeboten zu haben. Allein der Verdacht reichte dem Münchner Amtsgericht aus, sie zur Zahlung von 650 Euro zu verurteilen.
Ihr wird vorgeworfen, einen Film in einer Internet-Tauschbörse angeboten zu haben. Doch diese Urheberrechtsverletzung konnte sie gar nicht begangen haben. Denn sie hatte zum Tatzeitpunkt keinen Computer und kein Modem. Allerdings war ihr Internetvertrag bei der Telekom noch nicht abgelaufen.
Auch wenn man sich keiner Schuld bewusst ist, die Beweislast liegt leider immer beim betroffenen Anschlussnehmer.
Auf keinen Fall diese Schreiben ignorieren, sondern anwaltlichen Rat bzw. Unterstützung suchen.