Schufa-Ärger droht: Wenn eine Familie ihr Haus verliert
Die Schufa speichert die Daten von fast jedem erwerbstätigen Deutschen. Verzeichnet sind bei ihr Angaben zu Kreditkarten, Darlehen und Handyverträgen. Ein negativer Eintrag bei der Schufa bringt Probleme: Die Bank bewilligt den benötigten Kredit nicht, oder die Traumwohnung geht an einen anderen Bewerber.
Die Einträge bei der Schufa werden nach einer gewissen Zeit gelöscht. Die Länge der Zeitspanne wird durch gesetzliche Regelungen festgelegt.
Girokonten und Kreditkonten werden nach ihrer Auflösung gelöscht.
Angaben über Anfragen (z.B. Eröffnung eines Girokontos) werden nach zwölf Monaten aus der Datenbank entfernt. Sie erscheinen allerdings nur zehn Tage lang in einer Auskunft für einen Vertragspartner.
Kredite werden nach Ablauf des 3. Kalenderjahres nach der vollständigen Zurückzahlung gelöscht.
Eine Bürgschaft wird nach dem Begleichen des Kredites ausgetragen.
Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften (Forderungen wurden nicht beglichen) werden drei Jahre lang gespeichert.
Versandkonten sind drei Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über ihre Auflösung verzeichnet.
Eine titulierte Forderung bleibt bis zur vollständigen Rückzahlung gespeichert. Drei Jahre nach der Erledigung wird sie gelöscht.
Die Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte werden nach drei Jahren gelöscht. Sie können früher aus dem Datensatz entfernt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Amtsgerichte den Eintrag früher ausgetragen haben.
Durch die sogenannte Eigenauskunft kann sich der Verbraucher Klarheit über die Datensätze bei der Schufa verschaffen. Eine Abfrage gibt Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die bei der Schufa gespeichert sind und gibt auch Auskunft darüber, wer die Daten der Schufa übermittelt hat. Nicht aufgeführt ist der Score-Wert. Diese statistische Größe ist eine Zahl von eins bis 100 und drückt die Wahrscheinlichkeit aus, dass ein Kredit auch bezahlt wird. Je höher die Zahl, desto höher die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung. Der Verbraucher hat drei Möglichkeiten, Einblick in die Daten zu nehmen:
Die Online-Anfrage: Unter www.meineschufa.de kann die Eigenauskunft unter Angabe persönlicher Daten bestellt werden. Sie wird dann per Post zugesandt und kostet 7,80 Euro.
Die postalische Anfrage: Die Eigenauskunft kann auch postalisch angefordert werden. Der Verbraucher kann dafür einen Vordruck benutzen, der unter www.meineschufa.de heruntergeladen werden kann. Es besteht auch die Möglichkeit einen formlosen Brief mit Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort aufzusetzen. In jedem Fall muss der Brief an die Schufa-Geschäftsstelle in der Nähe oder an das Schufa-Verbraucherservicezentrum gesendet werden. Die personenbezogenen Daten werden dann auch per Post gesendet. Es entstehen Kosten von 7,80 Euro.
Persönliche Anfrage: Es besteht auch die Möglichkeit, eine der Schufa-Geschäftsstellen persönlich zu besuchen und unter Vorlage des Personalausweises die Einsicht zu fordern. Dieser Service ist kostenlos. Ein Ausdruck der Daten kostet 7,80 Euro.
Die Schufa erstellt neben der Eigenauskunft auch die Verbraucherauskunft. Diese ist ebenfalls über die drei Wege zu bekommen. Sie enthält nicht alle personenbezogenen Daten, sondern nur die, die für die Privatperson zum Abschluss eines Geschäfts wichtig sind. Sie ist z. B. zur Vorlage beim Vermieter sinnvoll.
quelle: mdr.de